Allgemeine GeschÄftsbedingungen

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1. Allgemeines
Folgende allgemeine Geschäftsbedingungen sind Bestandteil und Grundlage aller Verträge und Vereinbarungen, die in jedweder Form mit dem Unternehmer Frank Wenner, Am Veiinghof 4, 45731 Waltrop (i.f. "Der Unternehmer"), gemacht werden. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Bestandteil oder Grundlage von Verträgen oder Vereinbarungen, die mit dem Unternehmer gemacht werden. Dies gilt auch, wenn der Unternehmer den allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers nicht ausdrücklich widerspricht.
Jegliche Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.
Der Unternehmer ist berechtigt, diese allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern oder zu ergänzen. Der Auftraggeber ist über anstehende Veränderungen der Geschäftsbedingungen in angemessener Frist zu informieren, insbesondere wenn die vorgenommene Veränderung weitreichend ist und direkte Auswirkungen auf das Geschäftsverhältnis zwischen Unternehmer und Auftraggeber hat. Geringfügige Änderungen bedürfen keiner Ankündigung. Die Änderungen werden entsprechend der Ankündigung wirksam, wenn der Auftraggeber ihnen nicht bis zu dem angekündigten Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung schriftlich widerspricht. Widerspricht der Auftraggeber fristgemäß, endet der Vertrag oder die Vereinbarung zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der geänderten "Allgemeinen Geschäftsbedingungen".
Jegliche vom Unternehmer an den Auftraggeber gelieferten Produkte, kreativen Erzeugnisse und allgemein Werke werden im Rahmen dieser AGB als "Dienstleistungssache" bezeichnet.

2. Angebote
Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Die angegebenen Preise sind, wenn nicht anders bezeichnet, Nettopreise.

2.1 Angebotsänderung
Wünscht der Auftraggeber während der Bearbeitung seines Auftrages zusätzliche, zuvor nicht vereinbarte Leistungen, so ist die Abrechnung dieser Leistungen im Angebot nicht enthalten, und wird als zusätzlicher Abrechnungsposten gebucht. Die Höhe des zusätzlichen Abrechnungspostens wird dem Auftraggeber bei Zustimmung zu den gewünschten Änderungen seitens des Unternehmers rechtzeitig vor Durchführung der Änderungen bekanntgegeben bzw. ist zwischen Auftraggeber und Unternehmer zu verhandeln.

2.2 Angebotsbestätigung
Der Auftraggeber bestätigt das ihm vorgelegte Angebot i.d. Regel schriftlich oder fernschriftlich. Die Angebotserteilung gilt in jedem Fall der Bestätigung als wirksam, also auch bei fernschriftlicher oder fernmündlicher Zusage ohne Unterschrift des Auftraggebers.

2.2 Angebotsstornierung
Der Auftraggeber kann den erteilten Auftrag stornieren, wenn er die Auftragserteilung binnen einer Woche oder vor Beginn der Auftragsarbeiten schriftlich widerruft. Der Widerruf bedarf keiner Begründung seitens des Auftraggebers. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Bereits erbrachte Zahlungen werden im Fall einer korrekten Auftragsstornierung voll zurückerstattet. Wünscht der Auftraggeber bei Abgabe der Angebotsbestätigung eine sofortige Bearbeitung seines Auftrages, verfällt das Recht auf Angebotsstornierung.

3. Zahlungsbedingungen
Zahlungen erfolgen bei Fertigstellung bzw. Lieferung der Dienstleistung oder der Dienstleistungssache. Rechnungsbeträge sind zur auf der Rechnung angegebenen Frist zu überweisen.

3.1 Zahlungsverzug
Bei Zahlungsverzug wird nach einmaliger Zahlungserinnerung der Rechnungsbetrag kostenpflichtig abgemahnt. Bei anhaltender Überschreitung der Zahlungsfrist ist der Unternehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8% (bei Geschäftskunden) bzw. 5% (bei Privatkunden) über dem zum Zeitpunkt der Zinsstellung gültigen Basiszinsatz zu berechnen. Scheint die wirtschaftliche Last zur Erbringung der Zahlung zu schwer, liegt es im Ermessen des Unternehmers, eine Ratenzahlung anzubieten. Nachdem eine aussergerichtliche Zahlungsforderung durchzusetzen nicht möglich erscheint, wird unverzüglich das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet.

3.2 Rechnungstellung
Der Unternehmer behält sich vor, dem Auftraggeber die Rechnung in einer ihm angemessen scheinenden Form zu übermitteln. Hierzu zählt ausdrücklich auch die Übermittlung der Rechnung per Fax oder Email. Der Auftraggeber erklärt sich hiermit ausdrücklich einverstanden.

3.3 Leistungskürzung
Bei Nichtbezahlung offener Rechnungsposten behält der Unternehmer sich vor, bereits erbrachte Leistungen zu kürzen oder zu streichen. In diesem Fall kann dem Unternehmer kein wirtschaftlicher Ausfall seitens des Auftraggebers (z.B. bei Schliessung eines Internetgeschäfts oder geschäftlich genutzter Emailkonten) zur Last gelegt werden.

4. Eigentumsvorbehalt
Sämtliche Leistungen oder Werke bleiben bis zur vollständigen Bezahlung das Eigentum des Unternehmers.

4.1 Periodische Rechnungstellung
Im Falle periodisch zu zahlender Leistungen (z.B. Internetserver-Leistungen) fällt die Leistung oder das Produkt nach Ablauf des zuletzt bezahlten Intervalls automatisch in das Eigentum des Unternehmers zurück, wenn eine Zahlungsverlängerung seitens des Auftraggebers nicht erfolgt.

5. Lieferzeit
Der Unternehmer vereinbart mit der Auftraggeber einen Zeitraum, innerhalb dessen die Diensleistung vom Unternehmer zu erbringen ist.

5.1 Nichteinhaltung der Lieferzeit
Der Auftraggeber hat das Recht, vom bereits erteilten Auftrag zurückzutreten, wenn der Unternehmer mit der Erbringung der Dienstleistung mehr als vier Wochen laut Vereinbarung im Rückstand ist. Ausgenommen sind Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt.

6. Urheberrecht
Soweit der Unternehmer für den Auftraggeber oder im Auftrag für Dritte Präsentationen, Grafiken, Bilder, Fotos, Musik oder Texte herstellt, komponiert oder produziert, überträgt der Unternehmer dem Auftraggeber ausschließlich das gegebenenfalls zeitlich oder räumlich begrenzte Nutzungsrecht! Das Urheberrecht verbleibt nach deutschem Recht beim Unternehmer, ist nicht übertragbar und kann nicht veräußert werden.

7. Internetdienstleistungen

7.1 Inhalte von Internetseiten
Der Auftraggeber übernimmt die volle und alleinige Verantwortung für den Inhalt und dessen Rechtssicherheit. Der Unternehmer führt keine Aufträge für Seitenerstellungen aus, die gegen gesetzliche Verbote oder die guten Sitten verstoßen. Soweit der Inhalt gegen Gesetze, gute Sitten und andere rechtliche Bestimmungen verstößt oder anderweitig nicht vertretbar ist, kann der Unternehmer die Dienstleistung verweigern. Dies begründet jedoch für den Auftraggeber nicht das Recht zur Einstellung seiner Zahlung über die bereits erbrachten Leistungen.
Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass dem Unternehmer zur Erstellung der Onlinepräsenz nur rechtlich einwandfreies Material zur Verfügung gestellt wird, das insbesondere nicht gegen die Rechte Dritter verstößt. Der Unternehmer selbst unterliegt keinerlei inhaltlichen Rechtsprüfungspflicht (s. auch Abschnitt 7.2).
Der Auftraggeber hat in ihm zumutbaren Umfang sicherzustellen, dass durch die eigene Onlinepräsenz (incl. Scripte, Datenbanken, Programme, etc.) keine Präsenzen oder Angebote anderer Auftraggeber beeinträchtigt werden und die Serverstabilität, Serverperformance oder Serververfügbarkeit in irgendeiner Weise beeinträchtigt wird. Geplante Inhalte, die in Bezug auf die genannten Einschränkungen als kritisch einzustufen sind, sind mit dem Unternehmer zuvor zu besprechen.

7.1.1 Erotische Inhalte, sonstige FSK-18 Inhalte, indizierte Inhalte
Wünscht der Auftraggeber auf seinen Internetseiten die Veröffentlichung von Inhalten, die laut FSK nicht unter 18 Jahren freigegeben oder von der FSK-Freigabestelle als indiziert eingestuft sind, so ist dies nicht ohne eine entsprechende Sondervereinbarung mit dem Unternehmer möglich. Es steht dem Unternehmer im Einzelfall frei, die Veröffentlichung von Inhalten, die diesem Kriterium entsprechen, gänzlich zu untersagen. Veröffentlicht der Auftraggeber derartige Inhalte ohne Wissen des Unternehmers, so ist dieser berechtigt, den Internetauftritt sofort und ohne Ankündigung kostenpflichtig zu sperren (s. auch Abschnitt 10.2).

7.2 Verstoß gegen geltendes Recht, Verstoß gegen Marken-, Urheber-, Vervielfältigungsrecht
Der Auftraggeber übernimmt die volle und alleinige Verantwortung für die Rechtssicherheit der auf seiner Webseite publizierten Inhalte. Der Unternehmer unterliegt nicht der Pflicht, die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Materialien auf ihre Rechtssicherheit hin zu prüfen, sei es in Bezug auf geltendes allgemeines Recht als auch in Bezug auf den Verstoß gegen Rechte Dritter.
Werden Rechtsansprüche und Forderungen aufgrund einer oben genannten Rechtsverletzung an den Unternehmer gestellt, so ist der Auftraggeber verpflichtet, diese Forderungen in vollem Umfang zu übernehmen. Kosten jedweder Art, die dem Unternehmer aufgrund wissentlicher oder unwissentlicher Verletzung geltenden Rechts, Marken-, Urheber- oder Vervielfältigungsrechts seitens des Auftraggebers, entstehen, sind vom Auftraggeber in vollem Umfang zu erstatten. Darunter sind insbesondere gebühren für Abmahnungen, gerichtskosten, Anwaltskosten und Schadensersatzzahlungen aufgrund gerichtlicher Beschlüsse zu verstehen. Darüber hinaus ist der Unternehmer berechtigt, dem Auftraggeber den entstandenen Verwaltungsaufwand in Rechnung zu stellen.

7.3 Darstellung von Internetseiten
Der Unternehmer übernimmt keine Garantie oder Gewähr dafür, dass die von ihm erstellten Webseiten mit allen Browsern (Software zum Betrachten von Internetseiten) oder an allen Computerarbeitsplätzen identisch dargestellt werden. Dies glit insbesondere für die Farbtreue des wiedergebenden Monitors oder an Arbeitsplätzen mit sehr geringer Bildschirmauflösung oder veralteter Browser-Software. Stellt ein Browser oder ein Computerarbeitsplatz die vom Unternehmer erstellte Webseite nicht wunschgemäß dar, so stellt dies keine Wertminderung dar und der Unternehmer kann dafür nicht haftbar gemacht werden.

7.4 Datenübermittlung

7.4.1 Datenformate
Der Auftraggeber stellt gegebenenfalls die von ihm gewünschten Inhalte auf einem geeigneten Datenträger zur Verfügung. Er beschränkt sich dabei auf gängige Datenaustauschformate und verzichtet nach Möglichkeit auf exotische oder programmproprietäre Formate

7.4.2 Datensicherheit
Der Auftraggeber spricht den Unternehmer von sämtlichen Ansprüchen Dritter hinsichtlich der überlassenen Daten frei. Soweit Daten an den Unternehmer - gleich in welcher Form - übermittelt werden, stellt der Kunde zuvor Sicherheitskopien her. Der Unternehmer kann nicht für den Verlust eingereichter Daten haftbar gemacht werden.

7.4.3 Computerviren
Der Unternehmer prüft jegliche Datenträger vor Übergabe an den Auftraggeber mittels aktuellem Virenscanner auf Viren. Für einen Befall des Rechners des Auftraggebers durch Viren aus dem Internet, auf Disketten, CDs, DVDs, sonstiges Datenträgern oder aus Emails oder per DFÜ übertragenen Daten wird keinerlei Haftung vom Unternehmer übernommen, es können keine Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden, es sei denn, dem Unternehmer wird Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen.
Dieser Absatz gilt für Computerviren gleichermassen wie für sonstige in boshafter Weise erstellte Programme, die zur Schädigung des Computerbenutzers führen (z.B. Würmer, Trojaner)

7.4.4 Urheberrechte
Der Unternehmer prüft nicht, ob eingereichtes Material jedweder Art frei von Rechten Dritter ist. Dieser Prüfungspflicht unterliegt allein der Auftraggeber.

7.5. Suchmaschinen
Der Unternehmer übernimmt keine Garantie oder Gewähr für eine wunschgemäße Eintragung oder Plazierung („Ranking“) der erstellten Webseiten in den Internetsuchdiensten. Dies gilt insbesondere bei Inanspruchnahme von Dienstleistungen, die auf eine Verbesserung der Suchdiensteintragung abzielen. Diese Dienstleistungen dienen lediglich dazu, das Suchmaschinenranking der betreffenden Internetseite bei ausgewählten Suchmaschinen unter Verwendung zuvor zwischen Unternehmer und Auftraggeber abgesprochener Suchbegriffe zu verbessern. Mithin kann eine sich in diesem Rahmen bewegende Verbesserung des Suchmaschinenrankings garantiert werden, nicht aber eine beliebige Steigerung des Suchmaschinenrankings.

7.6 Server

7.6.1 Zahlungsintervall
Die Zahlung von bereitgestellten Serverleistungen erfolgt jeweils für ein Jahr im voraus, wenn nicht anders vereinbart. Bei frühzeitiger Kündigung seitens des Auftraggebers erfolgt keine Rückzahlung bereits bezahlter Beträge. Bei Nichteinhaltung der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist, ist der Unternehmer berechtigt, den Internetseiten- und/oder Emailserver zu sperren oder zu löschen (vgl. Abschnitt 3.2) Bei Nichteinhaltung der Kündigungsfrist (in der Regel 8 Wochen vor Ablauf des zuletzt gezahlten Intervalls) verlängert sich der Vertrag oder die Vereinbarung automatisch um ein weiteres Jahr.
Die fristgerechte Kündigung einer Serverleistung ist dem Unternehmer schriftlich, per Post oder Fax, einzureichen. Eine Begründung ist nicht erforderlich.

7.6.2 Datentransfervolumen
In dem vom Unternehmer bereitgestellten Serverpaket ist ein begrenztes monatliches Datentransfervolumen enthalten. Wird dieses überschritten, fallen die laut Preisliste des Unternehmers fälligen Gebühren für zusätzlichen Datenverkehr ("Traffic") an.

7.6.3 Serverausfall
Für einen etwaigen wirtschaftlichen Ausfall seitens des Auftraggebers, bedingt durch Ausfall, Nichterreichbarkeit oder Zerstörung des Webseiten- oder Emailservers, kann der Unternehmer nicht haftbar gemacht werden.

7.6.4 Selbstverschulden durch Fehlbedienung
Dem Auftraggeber werden auf Wunsch die Zugangsdaten zur Administration seines Webhostingpaketes auf dem Server übermittelt. Treten Schäden wie z.B. Datenverluste durch Fehlbedienung der Administrationsoberfläche auf, kann der Unternehmer nicht haftbar gemacht werden. Vielmehr hat sich der Auftraggeber rechtlich zu veranworten, wenn durch Fehlbedienung seinerseits dem Unternehmer oder anderen Kunden des Unternehmers wirtschaftlicher Schaden entsteht.

7.7 Domainnamen

7.7.1 Registrierung
Bei erfolgreichen Registrierung des Domainnamens wird, wenn nicht anders vereinbart, der Auftraggeber bei der zuständigen Registrierungsstelle als Domaineigner ("Reg-C") und administrativer Kontakt ("Admin-C") der Domain registriert. Eine erfolgreiche Registrierung des vom Auftraggeber gewünschten Domainnamens kann nicht gewährleistet werden.

7.7.2 Änderung der Registrierungsdaten
Durchzuführende Änderungen der Daten des Domaineigners ("Reg-C") oder des administrativen Kontakts ("Admin-C") erfolgen stets nur per schriftlichem Einverständnis des derzeitigen Domaineigners.

7.7.3 Verstoß gegen Markenrecht bei Domainnamen
Der Auftraggeber übernimmt die volle und alleinige Verantwortung für die Rechtssicherheit der in seinem Auftrag zu registrierenden Domainnamen. Der Unternehmer unterliegt hierbei keiner Prüfungspflicht.

7.7.4 Zahlungsintervall, Kündigung
Die Zahlung von registrierten Domainnamen erfolgt jeweils für ein Jahr im voraus, wenn nicht anders vereinbart. Auch bei fristgerechter Kündigung seitens des Auftraggebers erfolgt in der Regel keine Rückzahlung bereits bezahlter Beträge. Bei Nichteinhaltung der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist, ist der Unternehmer berechtigt, den betreffenden Domainnamen beim zuständigen Domainregistrar zur Löschung freizugeben. Bei Nichteinhaltung der Kündigungsfrist (in der Regel 8 Wochen vor Ablauf des zuletzt gezahlten Intervalls) verlängert sich der Vertrag oder die Vereinbarung automatisch um ein weiteres Jahr.
Die fristgerechte Kündigung einer Domain ist dem Unternehmer schriftlich, per Post oder Fax, einzureichen. Eine Begründung ist nicht erforderlich.

8. Grafikdienstleistungen

8.1 Datenübermittlung

8.1.1 Datenformate
Der Auftraggeber stellt gegebenenfalls die von ihm gewünschten Inhalte auf einem geeigneten Datenträger zur Verfügung. Er beschränkt sich dabei auf gängige Datenaustauschformate und verzichtet nach Möglichkeit auf exotische oder programmproprietäre Formate.

8.2 Erbringung
Handelt es sich um einen Auftrag zur Erstellung einer grafischen Gestaltung, gilt der Auftrag als erbracht, wenn dem Auftraggeber die erstellte Grafikproduktion auf einem geeigneten Datenträger oder per Datenfernübertragung zur Verfügung gestellt wurde. Handelt es sich um einen Druckauftrag, gilt der Auftrag als erbracht, wenn dem Auftraggeber das Druckerzeugnis in zuvor vereinbarter Auflagenhöhe zugestellt wurde.

8.3 Druckaufträge
Handelt es sich um einen Druckauftrag, wählt der Unternehmer nach eigenem Ermessen eine Druckerei bzw. ein angemessenes Weiterverarbeitungsunternehmen aus, in dem die erstellten Dokumente gedruckt bzw. verarbeitet werden.

8.3.1 Druckfreigabe
Handelt es sich um einen Druckauftrag, stellt der Unternehmer dem Auftraggeber ein anschauliches Muster oder eine Musterdatei zur Verfügung, dem der Auftraggeber seine Zustimmung oder Ablehung zur Weiterverarbeitung erteilt. Die Freigabe erfolgt schriftlich durch einen Freigabevermerk.
Der Unternehmer ist zu einer Nachbesserung im Sinne des zuvor vereinbarten Projektrahmens verpflichtet, wenn ihm der Auftraggaber nach Ansichtnahme des Musters eine Mängelliste einreicht. Überschreiten die Änderungswünsche des Auftraggebers den zuvor vereinbarten Projektrahmen, so ist ein neues Angebot auszuhandeln. Ist der Auftraggeber dazu nicht bereit oder in der Lage, ist der Unternehmer berechtigt, den Auftrag abzulehnen und den bereits entstandenen Arbeitsaufwand in Rechnung zu stellen.

9. Musik-/Tondienstleistungen

9.1 Umsetzung und Änderung
Die Musikproduktion erfolgt im Rahmen der durch das Angebot festgelegten Bedingungen. Eine Abweichung bis zu ± 5 Prozent von der gewünschten Länge der Musik-/Tonproduktion bedeutet keine Wertminderung. Änderungswünsche seitens des Auftraggebers innerhalb der laufenden Produktionsarbeitszeit können umgesetzt werden, solange sie nicht den zuvor vereinbarten und im Auftrag fixierten Rahmen überschreiten. Ist letzteres der Fall, so ist ein neues Angebot zu formulieren. Ist der Auftraggeber dazu nicht bereit oder in der Lage, ist der Unternehmer berechtigt, den Auftrag abzulehnen und den bereits entstandenen Arbeitsaufwand in Rechnung zu stellen.

9.2 Erbringung
Der Auftrag gilt als erbracht, wenn dem Auftraggeber die erstellte Musikproduktion auf einem geeigneten Datenträger oder per Datenfernübertragung zur Verfügung gestellt wurde.

10. Leistungsumfang, Leistungserbringung
Die folgenden Angaben gelten für periodisch oder koninuierlich erbrachte Leistungen. Insbesondere zu nennen sind hier die Bereitstellung von Internetserver und Emailserver. Periodisch erbrachte Leistungen werden im Regelfall auf den Monat genau abgerechnet. Abgerechnet wird ab dem Monat, in dem die Leistung erstmalig erbracht wurde.

10.1 Leistungsveränderung
Dem Unternehmer bleibt das Recht vorbehalten, Leistungen zu erweitern, zu ändern und Verbesserungen vorzunehmen, insbesondere wenn diese Änderung handelsüblich ist, notwendig erscheint, um Missbrauch zu verhindern, oder der Untrenehmer hierzu durch Änderung der Gesetzeslage oder durch die Rechtsprechung verpflichtet ist. Freiwillige, unentgeltliche Dienste und Leistungen, die der Unternehmer erbringt, können jederzeit und ohne Vorankündigung eingestellt werden. Für den Auftraggeber ergeben sich aus solchen freiwilligen unentgeltlichen Diensten und Leistungen keinerlei Ansprüche. Der Auftraggeber sichert dem Unternehmer zudem ein jährliches Preisanpassungsrecht in Höhe von maximal 5% zu. Der Unternehmer wird dieses Preisanpassungsrecht nur in Anspruch nehmen, wenn dies zur Kompensation gestiegener Kosten erforderlich sein sollte.

10.2 Streichen der Leistungen, Sperrung, Sonderkündigung
Im Falle einer unüblichen, unsachgemäßen oder die Leistungsfähigkeit der vom Unternehmer zur Verfügung gestellten Ressourcen übermäßig beanspruchenden Nutzung durch den Auftraggeber behält sich der Unternehmer ein Sonderkündigungsrecht mit einer siebentägigen Kündigungsfrist vor. Dies gilt insbdesondere dann, wenn der Auftraggeber auf seiner Webseite traffic- oder rechenintensive Inhalte publiziert und/oder Funktionen implementiert, die nicht zuvor mit dem Unternehmer abgesprochen waren. Dies gilt insbesondere bei Installation eines Systems zur Versendung von Massenwerbung per Email ("Spam") oder zur massenhaften Bewerbung von Domainnamen.
Die Sperrung, Freigabe und Sonderkündigung einer Internetseite wird mit einer Bußpauschale von 25,00 Euro beanschlagt. Nach einer Sperrung der Internetseite erfolgt die erneute Freigabe frühestens nach Zahlung der Bußpauschale.

10.3 Freie Mitarbeiter
Der Auftragnehmer hat das Recht, sich zur Leistungserbringung jederzeit und in beliebigem Umfang Leistungen Dritter zu bedienen. Ein Minderungs- oder sonstiger Anspruch ergibt sich daraus für den Auftraggeber nicht.

10.4 Höhere Gewalt
Der Unternehmer ist von der Leistungspflicht in Fällen höherer Gewalt befreit. Als höhere Gewalt gelten alle unvorhergesehenen Ereignisse sowie solche Ereignisse, deren Auswirkungen auf die Vertrags- oder Vereinbarungserfüllung von keiner Partei zu vertreten sind. Zu diesen Ereignissen zählen insbesondere rechtmäßige Arbeitskampfmaßnahmen, auch in Drittbetrieben, behördliche Maßnahmen, Ausfall von Kommunikationsnetzen und Infrastrukturen anderer Betreiber, sonstige technische Störungen, auch wenn diese Umstände im Bereich von Unterauftragnehmern, Unterlieferanten oder deren Subunternehmern auftreten. Der Auftraggeber stellt den Unternehmer diesbezüglich von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei. Schadensersatz- oder sonstige Ansprüche ergeben sich für den Auftraggeber bei nicht durch den Unternehmer zu verantwortenden Ausfällen nicht.
Der Unternehmer übernimmt keine Haftung für direkte oder indirekte Schäden aufgrund technischer Probleme, Serverausfall, defekte Hardware, Datenverlust, Übertragungsfehler, Datenunsicherheit oder sonstiger Gründe, es sei denn, ihm können Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden. Alle Ansprüche des Auftraggebers sind maximal auf den Auftragswert beschränkt, sofern gesetzlich zulässig. Der Auftraggeber ist für die Sicherung seiner Daten selbst verantwortlich.

11. Schweigepflicht
Der Unternehmer verpflichtet sich gegenüber dem Auftraggeber, seine Projekte und Werbestrategien, sowie andere Betriebsgeheimnisse, die der Unternehmer im Laufe einer Auftrageserfüllung erfährt, für sich zu behalten. Der Auftraggeber verpflichtet sich, über individuelle Preisvereinbarungen mit dem Unternehmer Stillschweigen zu bewahren.

12. Datenspeicherung, Datensicherheit
Der Auftraggeber wird hiermit gemäß § 33 Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und § 3 Abs. 5 Teledienstdatenschutzgesetz (TDDSG) darüber unterrichtet, dass der Unternehmer seine Adress- und sonstigen Daten in maschinenlesbarer Form erfasst und für sich aus dem Vertrag oder der Vereinbarung ergebende Aufgaben maschinell verarbeitet. Zudem werden Passwörter und Zugriffsdaten für Beweiszwecke gespeichert. Der Auftraggeber stimmt dem ausdrücklich zu. Der Unternehmer verpflichtet sich, diese Daten mit dem ihm höchstzumutbaren Aufwand vor dem Einblick und Eingriff Dritter zu schützen.
Soweit sich der Unternehmer zur Erbringung der Dienstleistung oder Dienstleistungssache Dritter bedient, ist er berechtigt, die erforderlichen Daten des Auftraggebers offen zu legen, wenn dies für die Leistungserbringung erforderlich ist. Der Unternehmer versichert sich zuvor der zuverlässigen Datensicherheit des Dritten.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, ihm übermittelte Zugangskennwörter geheim zu halten und sicher aufzubewahren. Im Falle eines Missbrauchs von Zugangskennwörtern durch Dritte, ist der Unternehmer nicht haftbar, es sei denn, ihm wird Fahrlässigkeit in der Sicherheit der Behandlung oder Speicherung der Daten nachgewiesen.

13. Haftung
Für mittelbare Schäden und Folgeschäden der Dienstleistung oder der Dienstleistungssache haftet der Unternehmer nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Haftung sowie etwaige Schadenersatzansprüche sind in jedem Fall auf die Höhe des Auftragswertes begrenzt. Es können darüber hinaus keine weiteren Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden.
Nimmt der Auftraggeber selbst Eingriffe oder Veränderungen an der gelieferten Dienstleistungssache vor, erlischt jeglicher Gewährleistungs- oder Haftungsanspruch.
Insbesondere kann der Unternehmer nicht für Verletzungen der Pflichten des Unternehmers, die aus diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen hervorgehen, haftbar gemacht werden.

14. Gerichtsstand und Erfüllungsort
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Sitz des Unternehmers. Es gilt deutsches Recht.

15. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt an Stelle der unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahekommende Ersatzbestimmung, die die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Gleiches gilt für die Unvollständigkeit der Bestimmungen entsprechend.

Stand: 24. Februar, 2004


 
Waltrop, den 18.05.2012

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